Das Jahr 2021 ist da und neben all den Veränderungen, die wir uns persönlich so vorgenommen haben, Stichwort Vorsätze, und dem was das Weltgeschehen dieses Jahr so für uns bereithält, passiert auch einiges, was wir im Geldbeutel, merken werden. Damit Ihr Bescheid wisst, was auf uns zukommt, haben wir Euch hier mal ein paar wichtige Punkte zusammengefasst:

Solidaritätszuschlag

Ab 2021 entfällt für einen Großteil von uns Steuerzahler*innen der Solidaritätszuschlag. Die Freigrenze wird deutlich angehoben. Das führt dazu, dass künftig nur noch etwa fünf Prozent der bisher zahlenden Haushalte den Solidaritätszuschlag entrichten müssen. So will der Bund Haushalte stärken, die kleine bis mittlere Einkommen erzielen. Zum Beispiel: eine Familie mit zwei Kindern muss bis zu einem Jahresbruttoeinkommen von 151.000 Euro keinen Solidaritätszuschlag mehr zahlen. Zwischen einem Jahresbruttoeinkommen von circa 151.000 bis 221.000 Euro muss künftig nur noch ein verminderter Solidaritätszuschlag gezahlt werden. Für höhere Einkommen gilt der Solidaritätszuschlag weiter unvermindert. Alleinstehende mit einem Jahresbruttoeinkommen unter 73.000 Euro müssen ebenfalls keinen „Soli“ mehr zahlen und auch Arbeitnehmer*innen mit einem Einkommen von bis zu 109.000 Euro sind teilweise von der Zahlung befreit.

Kindergeld

Zum 1. Januar 2021 wird das Kindergeld angehoben. Genauer gesagt um 15 Euro pro Kind. Das bedeutet, es gibt jetzt jeweils 219 Euro für das erste und zweite Kind, 225 Euro für das Dritte sowie 250 Euro für das Vierte und jedes weitere Kind. Gleichzeitig wird der Kinderfreibetrag für jedes Elternteil von 2.586 auf 2.730 Euro erhöht. Der Betreuungsfreibetrag steigt von 1.320 für jedes Elternteil auf 1.464 Euro.

Elterngeld

Das Elterngeld gibt es seit 2007. Zuletzt wurde es 2015 mit Einführung des Elterngeld Plus angepasst, wodurch Eltern auch während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten können, ohne ihren Elterngeld-Anspruch zu verlieren. Zum 1. Januar 2021 wird es erneute Anpassungen geben. So erhalten Frühchen-Eltern dann einen zusätzlichen Monat lang Elterngeld, damit sie in dieser herausfordernden Phase mehr Zeit haben, sich um ihre Kinder zu kümmern, die von Entwicklungsverzögerungen betroffen sein können. Außerdem wird die Teilzeitregelung während der Elternzeit ausgeweitet. Statt wie bisher maximal 30 Stunden Eltern-Teilzeit, sind ab Januar bis zu 32 Stunden möglich. Die Einkommensgrenze für Paare, die Elterngeld erhalten, sinkt von 500.000 Euro auf 300.000 Euro. Für Alleinerziehende bleibt die Grenze unverändert bei 250.000 Euro.

Pendler*innen-Pauschale

Damit Pendler*innen nicht von einer zusätzlichen Belastung durch die 2021 steigenden Benzinpreise betroffen sind, steigt die Entfternungspauschale, wie sie offiziell heißt, 2021 ab dem 21. Kilometer von 30 Cent auf 35 Cent. Diese Pauschale gilt von Januar 2021 bis voraussichtlich Ende 2023. Für 2024 bis 2026 erhöht sich die Pauschale ab dem 21. Kilometer dann auf 38 Cent.

Mindestlohn

Am 1. Januar 2021 steigt der Mindestlohn ein weiteres Mal. Arbeitgeber*innen müssen ab diesem Zeitpunkt einen Mindestlohn von 9,50 Euro pro Stunde zahlen. Dies gilt unter anderem auch für Rentner*innen, Minijobber*innen und Saisonarbeiter*innen. Keinen Anspruch auf den Mindestlohn haben etwa Auszubildende, Selbstständige oder Studierende innerhalb eines Pflichtpraktikums. Zum 1. Juli 2021 wird der Mindestlohn erneut erhöht und beträgt dann 9,60 Euro pro Stunde. Zum Januar und Juli 2022 wird dann noch weitere Erhöhungen geben.

Wie Ihr seht, tut sich auch im Portmonee einiges im Jahr 2021. Damit sich bei Euch persönlich auch was Eure Ersparnisse angeht, einiges tut schaut gerne mal wieder hier im Blog vorbei, es erwarten Euch in nächster Zeit auch einige Tipps zum Thema Sparen.

 

(Quelle: Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken)